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Bayrisches Verwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Spielwareneinzelhandel!

Nach einem Urteil des bayrisches Verwaltungsgerichts vom Freitag den 17.12.2021 wird der Spielwareneinzelhandel den Geschäften des täglichen Bedarfs zugeordnet. Folglich entfällt die 2G-Regelung und die damit verbundenen Zugangsbeschränkungen.

Siehe: https://www.hv-bayern.de/aktuelles/meldungen/2021-12-17-Gerichtsentscheidung-Spielwaren-dienen-dem-taeglichen-Bedarf.php

Zutritt nur mit FFP-2 Maske.

Wir freuen uns auf ihren Besuch. 

Bleibt gesund und frohe Weihnachten,

Euer Möhnle-Team

 

 

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